Ihre Hausverwaltung für Leutenbach, Winnenden, Birkmannsweiler und Umgebung.

Immo-RMK.de

Immobilienverwaltung
Rems-Murr-Kreis

☎ 07195 / 66545

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Hausverwaltung - Unsere Leistungen

Verwaltung von Immo­bilien in der Region Rems-Murr-Kreis.

Wir sind eine er­fah­rene Verwal­tung für Wohn- und Gewer­be­immo­bi­lien mit mehr als zehn Abrech­nungs­ein­heiten. Sorg­falt bei der Um­set­zung der Ver­pflich­tungen aus dem Woh­nungs­eigen­tums­gesetz ist uns wichtig. Persönliche Betreu­ung und Pünktlichkeit sind selbstverständlich.

Wir setzen die Verwaltungsaufgaben nach §24, 25 und 27 des WEG-Gesetzes um und unter­stützen Sie bei der:

  • Planung und Überwachung von Reparaturen bzw. Sanierungen,
  • Umsetzungen der gesetzlichen Verordnungen,
  • Optimierung Ihrer Engergie- und Versicherungskosten und
  • Mietverwaltung Ihres Eigentums

Bürozeiten

Leutenbach:
Mo.-Fr.  9 - 12 Uhr
Di. Do. 15 - 18 Uhr
Winnenden nach Vereinbarung
Email: info@immo-rmk.de
Anfrage: Anfrageformular

Abrechnungsservice

Wir erstellen für Sie Wirt­schafts­plan und Haus­geld­ab­rech­nung. Die Ab­rech­nung ist über­sicht­lich und be­rück­sichtigt die aktu­elle Geset­zes­lage. Alle Belege, Konto­auszüge und Ab­rechnungs­unter­lagen werden digital archiviert und auf Wunsch Eigentümern auf CD zur Ver­fü­gung gestellt.

Bankpartner

Wir arbeiten mit einer deut­schen Bank zu­sam­men, die uns ermöglicht, Ihnen gebühren­freie Haus­geld-, Miet- und Kautions­konten anzubieten.

Auch für Instand­haltungs­rücklagen werden geeig­nete Konto­modelle angeboten.

Lassen Sie sich von uns beraten.

WEG Beschlussfassung

Seit der Novellierung des WEG-Rechts 2007 gibt es mehr Alternativen bei der Beschluss­fas­sung als frü­her. So lassen sich Moderni­sie­rungs­maß­nahmen mit der doppelt quali­fizierter Mehrheit durchsetzen. Dazu gehören alle Maß­nahmen, die das Gebäude auf dem Stand der Technik halten.
... mehr ...

Verwaltungswechsel

Kommt Ihr Verwalter seinen Pflichten nach? Das Woh­nungs­eigen­tums­gesetz (WEG) setzt hohe Maß­stäbe an Ihre Verwaltung.

Prüfen Sie regel­mäßig die vor­ge­schrie­be­ne Be­schluss­samm­lung (§24 WEG), die WEG-Bank­konten und die Ab­schluss­bi­lanz zum Ende eines Wirt­schafts­jahres.

Ein Verwalter­vertrag (§26 WEG) ist regel­mäßig zu er­neuern.

Im Rah­men eines Verwalter­wechsels über­nehmen wir die Prü­fung der Unter­lagen und die Erstel­lung der letz­ten offe­nen Haus­geld­abrech­nung.

Energiekosten

Nutzen Sie die Mög­lich­keit, Ihre Ener­gie­kos­ten mit uns zu opti­mieren. Wir bieten Ihnen einen gemein­samen Heiz­öleinkauf mit Mengen­rabatt an. Strom- und Gas­verträge werden über eine Ener­gie­agentur optimiert.

Kundenportal

Zugriff auf alle wichtigen Dokumente

Auf Unterlagen wie Teilungs­er­klä­rung, Ver­samm­lungs­proto­kolle, Haus­ord­nung, Beschluss­samm­lung, usw. schnell zu­grei­fen.

WEG-Recht

Infor­matio­nen über das Woh­nungs­eigen­tums­gesetz (kurz WEG), Gerichts­ur­teile und Rand­be­ding­ungen für WEG-Be­schlüsse finden Sie hier.

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