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Rems-Murr-Kreis

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Trinkwasser

Mit der Novellierung der Trink­wasser­verordnung bestehen seit dem 1. November 2011 neue Pflichten für WEGs. Bei Nicht­ein­haltung drohen Bußgelder.
Doch für wen ist die neue Verordnung relevant? Bis wann sind Trink­wasser­auf­bereitungs­anlagen dem Gesundheits­amt zu melden? Wie müssen Mieter informiert werden? ... mehr ...

Wärmeerfassung

Wird in einem Haus Wasser und Heizung über einen Brenner erhitzt, ist seit 2013 der Energieanteil für die Warmwasserbereitung separat erfasst werden.
Dazu sind im Heizungsraum ein bis zwei Wärmezähler nach­zurüstet, um die Energiemengen zu erfassen.
Das fordert die seit 2009 gültige Heizkostenverordnung in §9, Abs.2.

WEG Beschlussfassung

Seit der Novellierung des WEG-Rechts 2007 gibt es mehr Alternativen bei der Beschluss­fas­sung als frü­her. So lassen sich Moderni­sie­rungs­maß­nahmen mit der doppelt quali­fizierter Mehrheit durchsetzen. Dazu gehören alle Maß­nahmen, die das Gebäude auf dem Stand der Technik halten.
... mehr ...

Wärmegesetz

Das EWärmeG (Landes­recht Baden-Württemberg) für Wohn­gebäude im Bestand gilt seit 2010. Erneuer­bare Energien sind einzusetzen, wenn die zentrale Heiz­anlage im Haus erneuert werden muss (gilt nicht für Etagen­heizungen).

Das EWärmeG gilt für alle beheiz­ten Wohngebäude ab 50 Quadrat­meter Wohnfläche, vor­aus­gesetzt sie werden in der Heiz­periode von Oktober bis Ende April mindestens vier Monate genutzt.

EnEV einhalten

Die EnEV (geändert 2014) bezieht sich auf die Wärme­dämmung. Sie greift, wenn in einem Bestands­gebäude die Anlagen­technik (Heizung, Vertei­lung, Warm­wasser­bereitung, Lüftung u. Klimati­sierung - auch in Teilen) ersetzt oder neu eingebaut wird. Auch bei Änderungen der Außen­bau­teile und der Däm­mung der obers­ten Geschoss­decke, muss nach­ge­wiesen werden, dass die EnEV eingehalten wird.

Dachgeschoss isolieren

Nach EnEV (geändert 2014) müssen Eigentümer von unge­dämmten Häusern die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen lassen. Zu isolieren sind begehbare, ungedämmte oberste Geschossdecken.

Eigentümer eines Ein-/Zwei­familien­hauses, die mindestens seit Jan. 2002 das Objekt selbst bewohnen, müssen die Maßnahme spätestens bis Ende 2013 umgesetzt haben.

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