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Immobilien-Hausverwaltungen-Versicherungen Rems-Murr-Kreis

Ihr Partner seit 1978

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Immobilienverwaltung Rems-Murr-Kreis | Hauptstr. 10 | 71397 Leutenbach | Tel.: 07195 / 68833
20.05.2012 12:05:53
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Immobilien, Hausverwaltungen, Versicherungen und Finanzierungen. Alles aus einer Hand - seit 1978

Wir sind ein erfahrener und zuverlässiger Partner in allen Fragen rund um Immobilien, Hausverwaltungen, Versicherungen und Finanzierungen im Rems-Murr-Kreis. Sachverstand, Sorgfalt, persönliche Betreuung und gute Beratung sind uns wichtig.

Hausverwaltungen

Verwaltung von großen und kleinen WEGs in der Region
Rems-Murr-Kreis.


Sorgfalt bei der Umsetzung der WEG-Verpflichtungen ist uns wichtig. Persönliche Betreuung und pünktliche Erledigung der Abrechnungen sind selbstverständlich. Gerne nehmen wir noch Neukunden auf.

Versicherungen

Wir optimieren Ihren Versicherungsbestand als unabhängiger Versicherungsmakler.

Wir können Ihnen Versicherungen aller Art von über 130 namhaften Versicherungsgesellschaften anbieten. Gerne überprüfen wir Ihren Versicherungsbestand und erstellen Ihnen Vergleichsangebote.

Finanzierungen

Vermittlung von Finanzierungen von namhaften Kreditinstituten und Umschuldung Ihrer Darlehen.

Kontakt

Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Anliegen. Senden Sie uns Ihre Anfrage! Oder kommen Sie bei uns vorbei! (Anfahrt)

Hausverwaltung

Wir nehmen gerne neue Häuser in unsere Verwaltung auf.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Trinkwasserverordnung 2011
WEGs müssen die neue Trink­wasser​verordnung umsetzen.
Mit der Novellierung der Trink­wasser­verordnung bestehen seit dem 1. November 2011 neue Pflichten für WEGs. Bei Nicht­ein­haltung drohen hohe Strafen.
Doch für wen ist die neue Verordnung relevant? Bis wann sind Trink­wasser­auf­bereitungs­anlagen dem Gesundheits­amt zu melden? Wie müssen Mieter informiert werden? ... mehr ...
Wärmeerfassung ab 2013
Wärme­mengen­zähler für verbundene Anlagen
Zur Ermittlung des Energieanteils für Warmwasser muss ab 2013 - mit Karenz zum Jahres­ende - die Wärme­menge für Heizung und Warm­wasser­bereitung separat erfasst werden.
D.h. Heizanlagen mit verbundener Warmwasser­bereitung müssen mit ein bis zwei Wärmezähler nach­gerüstet werden, um die Energiemengen zu erfassen.
Das fordert die seit 2009 gültige Heizkostenverordnung in §9, Abs.2.
WEG Beschlussfassung
Auf die richtige Beschluss­fas­sung kommt es an
Seit der Novellierung des WEG-Rechts 2007 gibt es mehr Alternativen bei der Beschluss­fassung als früher. So lassen sich Moderni­sierungs­maßnahmen mit der doppelt qualifizierter Mehrheit durchsetzen. Dazu gehören alle Maßnahmen, die das Gebäude auf dem Stand der Technik halten.
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